Die Studien- und Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und sind sind zum Beginn des Semesters zu begleichen oder werden im Rahmen des Bankeinzugverfahrens monatlich abgebucht.
Die Kosten der Bereitstellung und Vervielfältigung von Manuskripten und Begleitunterlagen sind in den Studiengebühren eingeschlossen. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten der Klausuren, die zum Erwerb von Kreditpunkten im Rahmen des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens führen (Credit-Point-System).
Die Semestergebühr ist spätestens bis zum Beginn eines jeden Semesters auf das Konto Nr. 109 630 bei der Wiesbadener Volksbank, BLZ 510 900 00, einzuzahlen. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erfolgt die Zahlung gemäß der erteilten Einzugsermächtigung monatlich oder semesterweise. Ist einem Studierenden die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Semester nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die Semestergebühr bis zu 80 v.H. erlassen werden. Anmeldungen, Abmeldungen, Studienunterbrechungen, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
Die Studiengebühr für Gasthörer beträgt 15,- Euro je Doppelstunde.
Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Für junge Leute ist eine Übernahme der Studiengebühren im Rahmen der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" möglich, wenn sie bei Aufnahmein das Programm noch keine 25 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildung mit einer Note abgeschlossen haben, die besser als "gut" (2,0) ist. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern.
Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in aller Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.
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